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Behandlungen von Kinder (IP-Programm)

Allgemein

Ab dem 6 Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse das individuelle Prophylaxe Programm für Kinder (IP-Programm genannt).

Im Rahmen des IP Programmes können Kariesläsionen durch den Zahnarzt erkannt und gegebenenfalls therapiert werden .Bei Kindern die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben , kann über die  gesetzliche Krankenkasse als Füllungsmaterial Kunststoff verwendet werden ohne das eine Zuzahlung durch die Eltern erforderlich ist.Nach dem 14. Lebensjahr muss in der Regel , wenn keine Zahnzusatzversicherung vorhanden ist, jede Kunststofffüllung Anteilig vom Patienten bezahlt werden.

Leistungen

  • IP 1: Mundhygienestatus halbjährliche 
  • IP 2: Mundgesundheitsaufklärung halbjährlich 
  • IP4: Lokale Floridierung  mit Lacken und Gelen , bei vorzeitigen Durchbruch der 6- Jahres Molaren  auch vor Vollendung des sechseten Lebensjahres und bei Versicherten mit sehr hohem Kariesrisiko kann die IP4 zweimal jährlich erfolgen
  • IP 5: Versiegelung der Fissuren und der Grübchen einschliesslich der Beseitigung der weichen Zahnbelege , der zu versiegelnden Zähne

Das IP Programm wird genutzt um frühzeitig Karies bei Kindern zu erkennen und um den Kindern einen richtigen Umgang mit Zahnbürste und Zahnseide zu erklären .

Ab dem 14. Lebensjahr müssen Versicherte Kunststofffüllungen anteilig selber bezahlen.
Vor dem 14. Lebensjahr ist eine Kostenübernahme durch die Kranklenkasse gesichert.