Allgemein
Ab dem 6 Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse das individuelle Prophylaxe Programm für Kinder (IP-Programm genannt).
Im Rahmen des IP Programmes können Kariesläsionen durch den Zahnarzt erkannt und gegebenenfalls therapiert werden .Bei Kindern die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben , kann über die gesetzliche Krankenkasse als Füllungsmaterial Kunststoff verwendet werden ohne das eine Zuzahlung durch die Eltern erforderlich ist.Nach dem 14. Lebensjahr muss in der Regel , wenn keine Zahnzusatzversicherung vorhanden ist, jede Kunststofffüllung Anteilig vom Patienten bezahlt werden.
Leistungen
- IP 1: Mundhygienestatus halbjährliche
- IP 2: Mundgesundheitsaufklärung halbjährlich
- IP4: Lokale Floridierung mit Lacken und Gelen , bei vorzeitigen Durchbruch der 6- Jahres Molaren auch vor Vollendung des sechseten Lebensjahres und bei Versicherten mit sehr hohem Kariesrisiko kann die IP4 zweimal jährlich erfolgen
- IP 5: Versiegelung der Fissuren und der Grübchen einschliesslich der Beseitigung der weichen Zahnbelege , der zu versiegelnden Zähne
Das IP Programm wird genutzt um frühzeitig Karies bei Kindern zu erkennen und um den Kindern einen richtigen Umgang mit Zahnbürste und Zahnseide zu erklären .
Ab dem 14. Lebensjahr müssen Versicherte Kunststofffüllungen anteilig selber bezahlen.
Vor dem 14. Lebensjahr ist eine Kostenübernahme durch die Kranklenkasse gesichert.