Allgemein
Die Prothetik ist in der Zahnmedizin ein grosses Feld.
Kommt es zum Verlust von einzelnen oder mehreren Zähnen, dann kann mit Hilfe von Brücken oder auch herausnehmbaren Zahnersatz wie Teleskopprothesen, Geschiebe , Totalprothesen geholfen werden.
Bei größeren Defekten der Zahnhardsubstanz können Teilkronen oder Kronen oder auch Veeners bei Frontzähnen zum Einsatz kommen.
Auch Implantatversorgungen können für zahnlose Patienten oder auch Einzelzahnverlusten eine Lösung sein.
Da jeder Patient individuell ist und auch jede Zahnsituation individuell ist kann eine Pauschallösung nicht gemacht werden.
Wir beraten Sie gerne in unserer Praxis über die prothetischen Möglichkeiten, die wir individuell auf sie anpassen.Auch können wir Ihnen Informationen über die Materialien geben , die heute in der modernen Zahnmedizin zum Einsatz kommen. Keramiken,Gold,Nichtedelmetalle sind hierbei die Gängisten.
Eine prothetische Versorgung kommt dann zum Einsatz ,wenn einzelne oder mehrere Zähne mit künstlichem Zahnersatz ersetzt werden müssen.Der Zahnersatz kann herausnehmbar oder festsitzend mit Brücken oder Implantaten sein, je nach individueller Situatiuon des Patienten.
Es gibt :
Provisorien wie Kronen aus Kunststoff oder auch Interimsprothesen nach Zahnextraktion
- Teilkronen aus Gold, Keramik,NEM
- Kronen aus Gold,Keramik,NEM
- Teleskopprothesen
- Geschiebearbeiten
- implantatgetragene Prothesen
- Einzelzahnimplantatversorgung
- Totalprothesen bei zahnlosen Kiefern
Es gibt ein Festzuschusssystem der gesetzlichen Kranklenkassen.
Dabei bezahlt die Krankenkasse einen Zuschuss zu den tatsächlich anfallenden Kosten, dieser beträgt in der Regel 60 % für einen ausreichende, notwendige und wirtschaftliche Standardtherapie (die sogenannte Regelversorgung).
Patienten die nur ein sehr geringes Einkommen haben oder Arbeitslosengeld 2 beziehen fallen meist unter die Härtefallregelung der gesetzlichen Krankenkassen, dabei erhält der Patient 100% von der Kasse , aber nur auf die Regelversorgung.Eine Genehmigung erfolgt mittels Heil - und Kostenplan durch die Krankenkassen.
Alle zusätzlichen Leistungen wie besondere Materialien, Keramiken, Gold muss der Patient selber tragen.
Privatpatienten sind von dieser Regelung ausgeschlossen ,hier ist eine Genehmigung durch die Krankenkassen mittels Heil- und Kostenplan nicht nötig.